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RESILIENZ-DIÄT
COACH AUSBILDUNG:

AGB.

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Ergänzend zu den Regelungen des Vertrags über die Ausbildung zum Resilienz-Diät Coach („Ausbildungsvertrag“) gelten gemäß § 4 des Ausbildungsvertrags die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der BBT+V GmbH, Mendestr. 27, 28203 Bremen („Auftragnehmerin“). Die Kundin, die mit der Auftragnehmerin den Ausbildungsvertrag abschließt („Auftraggeberin“) erklärt mit der Annahme des Ausbildungsvertrags gleichzeitig ihr Einverständnis mit den nachfolgenden AGB (vgl. § 4 Abs. 2 des Ausbildungsvertrags).

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1

 

(1) Die Auftraggeberin versichert mit der Annahme des Ausbildungsvertrags physisch sowie psychisch in der Verfassung zu sein, an der Ausbildung zum Resilienz-Diät Coach („Ausbildung“) teilnehmen zu können. Die physische und psychische Gesundheit der Auftraggeberin liegt nicht im Machtbereich der Auftragnehmerin. Letztere setzt eine durchschnittliche physische und psychische Belastbarkeit der Auftraggeberin voraus. Sollte ihre mangelhafte physische und/oder psychische Gesundheit die Auftraggeberin nach Abschluss des Ausbildungsvertrags daran hindern, an der Ausbildung teilzunehmen bzw. diese erfolgreich zu beenden, haftet die Auftragnehmerin hierfür nicht. Eine Erstattung der gemäß § 3 des Ausbildungsvertrags geleisteten Vergütung ist ausgeschlossen (vgl. hierzu auch nachfolgend unter § 5).

 

(2) Die Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich, insbesondere ihre körperliche und geistige Gesundheit, und ihre Handlungen während sowie vor und nach der Ausbildung. Die Entscheidung, die Ausbildung anzutreten und sie bis zum Ende durchzuführen, trifft die Auftraggeberin selbstständig. Sie ist auch dafür verantwortlich, zu entscheiden, welche Schritte und Maßnahmen sie zu diesem Zweck vornimmt.

 

(3) Der Auftraggeberin ist bewusst, dass es sich bei der Ausbildung nicht um eine Therapie handelt oder eine solche durch die Ausbildung nicht ersetzt werden kann.

 

(4) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie dafür, dass die Auftraggeberin einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.  

 

§ 2

 

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

 

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

 

(4) Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

 

 

 

§ 3

 

(1) Die Auftraggeberin darf nach erfolgreicher Ausbildung das Erlernte nur im Rahmen ihres Coachings gegenüber ihren Kundinnen anwenden. Es ist untersagt, das Erlernte selbst zum Zwecke eines Trainer Trainings oder einer Coaching Ausbildung anzuwenden.

 

(2) Durch die Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in § 3 Abs. 1 macht sich die Auftraggeberin gegenüber der Auftragnehmerin schadensersatzpflichtig.

 

 

 

§ 4

 

(1) Die im Rahmen der vertragsgegenständlichen Ausbildung zur Verfügung gestellten Coaching-materialien, wie beispielsweise (Lehr-)Videos, (pdf-)Dokumente, Skizzen, Bilder, Fragebögen etc. dürfen nur zum Zwecke dieser Ausbildung und bis zu ihrem Abschluss verwendet werden.

 

(2) Die Coachingmaterialien dürfen nicht be- und/oder verarbeitet, an Dritte weitergegeben bzw. diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder vervielfältigt werden, z.B. durch Abfilmen der Videos.

 

(3) Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung und Aufnahme in die sog. „Resilienz-Diät Community“, worüber Frau Nadine Bokarev entscheidet, besteht für Mitglieder der „Resilienz-Diät Community“ die Möglichkeit, die Original Unterlagen für die Resilienz-Diät zu erhalten.

 

(4) Die E-Learning-Plattform und der Zugang zu dieser darf nur zu eigenen Ausbildungszwecken genutzt werden. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Die Lehrvideos dürfen weder veröffentlicht, noch heruntergeladen und Dritten zugänglich oder vorgespielt werden (weder zu privaten, noch zu kommerziellen Zwecken.

 

(5) Jeder Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Paragraphen begründet eine Schadensersatzpflicht der Auftraggeberin.

 

 

 

§ 5

 

(1) Sollte sich die Auftraggeberin nach Abschluss des Ausbildungsvertrags dazu entschließen, die Ausbildung nicht anzutreten, bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf die Vergütung gemäß § 3 des Ausbildungsvertrags hiervon unberührt, eine ggf. bereits gezahlte Vergütung wird nicht erstattet.

 

(2) Die Auftraggeberin erhält die Möglichkeit, die Ausbildung binnen eines Zeitraums von 6 Monaten ab dem vertragsgemäßen Beginn der Ausbildung nachzuholen.

 

(3) Das Recht der Auftragnehmerin, die Ausbildung aus wichtigem Grund (z.B. Ausfall bzw. Erkrankung des Trainers) sowie in Fällen höherer Gewalt abzusagen, bleibt von den Bestimmungen in Abs. 1 und 2 dieses Paragraphen unberührt. Im Falle der Absage durch die Auftragnehmerin wird die Auftraggeberin umgehend benachrichtigt. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die der Auftraggeberin durch die Absage entstehen, kommt die Auftragnehmerin nicht auf. Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Falle des Ausfalls oder der Erkrankung des Trainers qualifizierten Ersatz zu stellen. Ein Trainerwechsel oder eine Änderung im Veranstaltungsablauf berechtigten die Auftraggeberin nicht zur kostenfreien Stornierung. Die Auftragnehmerin kann innerhalb von 6 Monaten ab dem vertragsgemäßen Beginn der Ausbildung (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1) a) aa) des Ausbildungsvertrags) einen Ersatztermin benennen, der nicht innerhalb dieser 6 Monate liegen muss. Sollte der Auftragnehmerin die Benennung eines Ersatztermins nicht möglich sein, wird der komplette Ausbildungspreis zurückerstattet.

 

 

 

§ 6

 

(1) Die Auftragnehmerin ist u.a. alleinige Inhaberin der nationalen Wort- bzw. Wort-/Bildmarken „Train your soul!“ (angemeldet am 18.09.2020, eingetragen am 29.03.2021, Registernummer: 302020020115), „TRAIN YOUR Soul!“ (angemeldet am 23.09.2020, eingetragen am 29.03.2021, Registernummer: 302020020117), „RESILIENZ-DIÄT“ (angemeldet am 17.05.2021, eingetragen am 12.08.2021, Registernummer: 302021011610) und „***RESILIENZ-DIÄT COACH***TRAIN YOUR SOUL ACADEMY***“ (angemeldet am 17.05.2021, eingetragen am 17.08.2021, Registernummer: 302021011611).

 

(2) Die Marken der Auftragnehmerin dürfen nicht ohne ihre Zustimmung verwendet werden. Die Imitation der Marken bzw. des Corporate Designs der Auftragnehmerin ist untersagt. Auch die Verwendung einer ähnlichen Marke ist ausgeschlossen, soweit eine Verwechslungsgefahr mit der Marke der Auftragnehmerin besteht.

 

(3) Die Auftraggeberin ist nicht dazu berechtigt, Marken, Domains, E-Mail-Adressen oder sonstige gewerbliche Schutzrechte unter Verwendung der Begriffe „Resilienz-Diät“ und/oder der unter § 6 Abs. 1 aufgeführten Marken der Auftragnehmerin – gleich, ob ganz oder in Teilen und in welcher Kombination oder Schreibweise (z.B. „Resilienzdiät“ oder „Resilienzdiaet“) – selbst oder durch Dritte anzumelden, einzutragen oder zu nutzen. Ist oder wird die Auftraggeberin Inhaberin eines der vorgenannten Rechte, ist sie verpflichtet, die Auftragnehmerin hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzten und ihr diese Rechte zum Kauf und zur Übertragung anzubieten. Der zu vereinbarende Kaufpreis darf nicht höher sein als die durch die Anmeldung und Registrierung des Rechts angefallenen Kosten.

 

(4) Soweit die Auftraggeberin die Ausbildung erfolgreich absolviert, darf sie die Begrifflichkeit „Resilienz-Diät“ als Konzept in ihr eigenes Angebot aufnehmen und als solches verwenden, vorausgesetzt es kommt zu keiner inhaltlichen Verfälschung.

 

(5) Fotos und Grafiken, die auf der Train Your Soul Website (https://train-your-soul.de/) und/oder der Resilienz-Diät Website (https://resilienz-diaet.de) hinterlegt sind, darf die Auftraggeberin nicht zum Zwecke der eigenen Vermarktung der Resilienz-Diät nutzen.

 

(6) Soweit die Auftraggeberin die Ausbildung erfolgreich absolviert und die Marke der Auftragnehmerin „RESILIENZ DIÄT“ oder die Ausbildung zum „Resilienz-Diät-Coach“ über ihre Homepage bewirbt, ist sie dazu angehalten, ihre Homepage mit der Resilienz-Diät Website der Auftragnehmerin (https://resilienz-diaet.de) zu verlinken.

 

(7) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen unter § 6 Abs. 2-5 macht sich die Auftraggeberin schadensersatzpflichtig. Die Auftragnehmerin behält sich eine Abmahnung vor.



 

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